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   OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98   

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https://dejure.org/1999,2883
OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98 (https://dejure.org/1999,2883)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.05.1999 - 8 W 851/98 (https://dejure.org/1999,2883)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Mai 1999 - 8 W 851/98 (https://dejure.org/1999,2883)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit; Leistungsklage; Feststellungsklage; Prüfungsentscheidung; Ausbildung; Ergänzungsschule

  • Wolters Kluwer

    Leistungsklage; Prüfungsentscheidungen; Ergänzungsschule; Rechtsweg; Zivilgericht; Feststellungsklage; Zulässigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 60; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB §§ 611 ff; ; BGB § 428; ; BGB § 432; ; BGB §§ 633 ff; ; BGB § 626; ; BGB § 628 Abs. 2; ; SächsFrTrSchulG § 12 Abs. 1; ; SächsFrTrSchulG § 12 Abs. 2; ; SächsFrTrSchulG § 12; ; BAföG § 2 Abs. 2; ; BAföG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 253 Abs. 2 Nr. 2 256 Abs. 1
    Rechtsschutz bei Prüfungsentscheidungen staatlich nicht anerkannter Ergänzungsschulen - "Europa Management Assistent"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungen (Allgemeines) - Prüfungen staatlich nicht anerkannter Ergänzungsschulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 8 O 6403/97
  • OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98
    Dieses ist bei einer unbezifferten Feststellungsklage, die sich auf die Verletzung einer Norm zum Schutz des Vermögens stützt und nicht zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung erhoben wird, nur dann zu bejahen, wenn der Kläger die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung substantiiert darlegt (BGH, NJW 1993, 648, 654; NJW 1996, 1062, 1063).
  • BGH, 14.12.1995 - IX ZR 242/94

    Haftung des Notars für unwirksame Beurkundung eines Erbverzichtsvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98
    Dieses ist bei einer unbezifferten Feststellungsklage, die sich auf die Verletzung einer Norm zum Schutz des Vermögens stützt und nicht zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung erhoben wird, nur dann zu bejahen, wenn der Kläger die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung substantiiert darlegt (BGH, NJW 1993, 648, 654; NJW 1996, 1062, 1063).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98
    Der Geschädigte muss also so gestellt werden, wie er stünde, wenn ihm die richtige Auskunft erteilt worden wäre (BGH, NJW 1981, 1035, 1036; NJW-RR 1991, 1125, 1126; NJW-RR 1996, 826, 828).
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98
    Darunter ist die rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder einer Sache zu verstehen (BGHZ 22, 43, 47).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98
    Gleichwohl bleiben die Klägerinnen Einzelgläubigerinnen und können daher ihre gleichgerichteten Ansprüche mangels Bestimmtheit nicht in einer Summe geltend machen (vgl. BGH, NJW 1981, 2462; NJW-RR 1995, 1217, 1218: Klage mehrerer Unterhaltsgläubiger gegen denselben Unterhaltsschuldner).
  • BGH, 12.12.1980 - V ZR 168/78

    Schadensberechnung beim Grundstückskauf - Verschulden bei Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98
    Der Geschädigte muss also so gestellt werden, wie er stünde, wenn ihm die richtige Auskunft erteilt worden wäre (BGH, NJW 1981, 1035, 1036; NJW-RR 1991, 1125, 1126; NJW-RR 1996, 826, 828).
  • BGH, 14.06.1995 - XII ZR 171/94

    Geltendmachung von Ansprüchen auf künftigen Unterhalt durch Sozialhilfebezieher

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98
    Gleichwohl bleiben die Klägerinnen Einzelgläubigerinnen und können daher ihre gleichgerichteten Ansprüche mangels Bestimmtheit nicht in einer Summe geltend machen (vgl. BGH, NJW 1981, 2462; NJW-RR 1995, 1217, 1218: Klage mehrerer Unterhaltsgläubiger gegen denselben Unterhaltsschuldner).
  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 215/94

    Umfang der Feststellung der Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98
    Der Geschädigte muss also so gestellt werden, wie er stünde, wenn ihm die richtige Auskunft erteilt worden wäre (BGH, NJW 1981, 1035, 1036; NJW-RR 1991, 1125, 1126; NJW-RR 1996, 826, 828).
  • BVerwG, 27.03.1974 - VII C 3.73

    Rechtsweg gegen Maßnahmen einer nach bayerischem Recht staatlich nur genehmigten,

    Auszug aus OLG Dresden, 15.05.1999 - 8 W 851/98
    Da insoweit staatlich nicht anerkannte Ergänzungschulen - im Unterschied etwa zu staatlich anerkannten Ersatzschulen - keine öffentlichen Aufgaben wahrnehmen, erfolgt die Kontrolle ihrer Prüfungsentscheidungen durch die Zivilgerichte (BVerwGE 45, 117).
  • OLG Dresden, 29.03.2000 - 8 U 477/00

    Schulvertrag; Kündigung

    Die als Vergleichsmaßstab heranzuziehenden gesetzlichen Regelungen sind dem Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB) zu entnehmen, da es sich bei dem Schulvertrag um einen Dienstvertrag handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 15.05.1999, Az. 8 W 851/98, in Juris gespeichert; Vogel, Das Recht der Schulen und Heime in freier Trägerschaft, 2. Aufl., S. 193 f.).
  • OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 897/04

    Anforderungen an ein durch eine private Kosmetikschule auszustellendes

    Eine solche Bindung entspricht den für öffentliche Schulen anerkannten Leitlinien, die im Verhältnis der Parteien kraft stillschweigender Vereinbarung (§ 133, 157 BGB ) Geltung erlangt haben (OLG Dresden SächsVBl 2000, 277).
  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2022 - 1 S 89/22
    Nach diesen Maßstäben müssen die Zivilgerichte die Prüfungsentscheidungen überprüfen (OLG Frankfurt, Urt. v. 6.2.2020, 1 U 67/17, Rn. 34 zitiert nach Juris; OLG Dresden, Beschluss v. 15.5.1999, 8 W 851/98, Leitsatz; zur Zuständigkeit der Zivilgerichte siehe Hess. VGH, Beschluss v. 13.1.2016, 9 E 2338/15, Leitsatz).
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